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Auszug aus den gesetzlichen Lenk & Ruhezeiten

Lenkzeit
die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug lenkt

  • täglich: max. 9 Stunden
  • Verlängerung 2x wöchentlich auf 10 h möglich
  • wöchentlich: max. 56 Stunden
  • Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgenden Wochen: max. 90 Stunden


Einsatzzeit
die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (vom Betriebshof/Parkplatz) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeuges am Betriebshof/Parkplatz) im Einsatz ist

  • täglich: max. 13 Stunden
  • Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit


Lenkpausen

  • nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden muss mindestens eine Pause mit 45 Minuten eingelegt werden,
  • oder es werden zwei kurze Pausen von  einmal 15 Minuten und einmal 30 min innerhalb von 4,5 Stunden eingelegt, der letzte Teil der Pause muss aber spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit beginnen.

Tägliche Ruhezeit bei 1 Fahrer

  • Regelmäßige Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb 24 h
  • Geteilte Ruhezeit: Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 h: Erster Teil mind. 3 h; Zweiter Teil mind. 9 h
  • Reduzierte Ruhezeit: 3x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 h

Tägliche Ruhezeit bei 2 Fahrern

  • 9 h innerhalb von 30 h
  • 11 h innerhalb 24 Stunden
  • 3x pro Woche mind. 9 Stunden


Wöchentliche Ruhezeit

  • Zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 h), oder
  • Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 h) und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 h)

Nachtarbeit

  • Wenn Nachtarbeit geleistet wird, darf die tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24 h 10 Stunden nicht überschreiten.
  • Nacht für Lenker ist Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr
  • Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit um das Ausmaß der geleisteten Nachtarbeit.


Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO

Unsere Busse sind alle mit einem digitaler Tachograph ausgestattet. Dieser zeichnet jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses auf und dokumentiert somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Jedes Kontrollorgan kann dieses Gerät auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn die Fahrt bereits lange zurückliegt. Jeder Buslenker muss seine Tätigkeiten der letzten 28 Tage dem Kontrollorgan nachweisen können.

Kerngast Reisen hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Sicherheit des Kunden und seiner Mitarbeiter!

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